01 Ablauf

Hier erfahren Sie wie das Pfandleihgeschäft abläuft

01

Begutachtung

Sachverständige ermitteln den aktuellen Marktwert des Pfandes. Der Wert wird beeinflusst von unterschiedlichen Faktoren z. B. Pflegezustand oder vorhandene Vorschäden.

02

Protokoll/Angebot

Der Pfandgeber erhält ein detailliertes Übergabeprotokoll mit den Hauptdaten, einer Zustandsbeschreibung, Fotos des Pfandgutes und ein konkretes Pfandkredit-angebot.

03

Pfandschein

Mit Unterzeichnung des Pfandkreditvertrages alias Pfandschein und ggf. anderer Unterlagen, erhält der Pfandgeber umgehend seinen Pfandkredit. Als Sicherheit dient lediglich das Pfand.

04

Auszahlung

In der Regel werden Pfandkredite in Höhe bis zu 60 Prozent vom aktuellen Pfandwert per Bankcheck in jeder Bankfiliale sofort einlösbar, ausgezahlt.

05

Laufzeit

Die Laufzeit beträgt drei Monate. Erst nach Zahlung der Kosten besteht die Option die Laufzeit auf drei weitere Monate zu verlängern. Vor Ablauf der Laufzeit kann das Pfandgut auch jederzeit komplett oder teilweise ausgelöst werden.

06

Auslösung

Am Laufzeitende kann das Pfandgut erst nach Zahlung der Kosten ausgelöst werden. Nicht ausgelöste Pfandgüter werden spätestens sechs Monate nach Fälligkeit versteigert. Der Erlös fließt nach Abzug der Kosten dem Pfandgeber zu.

02 Kosten

Kosten sind auch von der Art des Pfandgutes abhängig

Wormser-Pfandleihhaus-Kosten

Laut Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (PfandlV § 10) beträgt der geregelte monatliche Zinssatz ein Prozent und die Bearbeitungsgebühr liegt bei monatlich 3,5 Prozent des Kreditvolumens. Dabei wird jeder angefangene Monat als voller Monat tagesgenau abgerechnet. Außerdem wird für die sichere Verwahrung und die technische Betreuung des Pfandgutes eine Standgebühr berechnet. Diese ist von der Art des Pfandgutes abhängig.

03 Bedingungen

Hier erfahren Sie welche Voraussetzungen zu erfüllen sind

01

Eigentum

Der volljährige Pfandgeber muss alleiniger Eigentümer des Pfandgutes sein. Stehen mehrere Personen hinter dem Pfandgut, sollten sämtliche Pfandgeber gemeinsam vor Ort erscheinen.

02

Nachweise

Es sollten alle vorhandenen und wichtigen Nachweise z. B. Herkunftsnachweis, Kaufbelege, Echtheitszertifikate Kfz-Brief/-Schein, Scheckhefte, TÜV-Bescheinigungen, Codekarten zum Pfandgut vorgelegt werden.

03

Ausweispapiere

Vorzulegen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, im Fall der Gemeinschaft die Ausweispapiere aller Angehörigen und bei Firmen der Gewerbeschein und ein HRB-Auszug.

04

Vollmachten

Ausschließlich bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist der Inhaber/Geschäftsführer oder Prokurist zur Pfandbestellung berechtigt. Bei Privatpersonen muss die Vollmacht notariell beglaubigt sein.


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